Sicherheitsprüfungen
Prüfleistung leicht gemacht!
Eine sorglose Verwendung Ihrer Arbeitsmittel ist im Arbeitsalltag sowohl für die Sicherheit der Anwender als auch für die Rechtsmäßigkeit unabdingbar.
Um Ihnen mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft zu schaffen und Ihre Kosten zu reduzieren, betreuen wir Sie mit unseren Prüfungs- und Wartungsdienstleistungen. Unser Prüf-Team versteht dabei Ihre Bedürfnisse und nimmt sich Zeit individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen zu finden.
Da die Prüfintervalle der verschiedenen Geräte und Arbeitsmittel unterschiedlich sind, kann man schnell den Überblick verlieren, wann der nächste Termin fällig ist. Damit Sie keine Prüfung verpassen, überwachen unsere Mitarbeiter all Ihre Prüfungsgültigkeiten und erinnern Sie rechtzeitig daran einen neuen Prüf-Termin zu vereinbaren.
Kann oder Muss?
Bei Produkten wie Leitern bzw. Tritten und Elektrogeräten ist eine wiederkehrende Prüfung mittlerweile gesetzlich vorgeschrieben. Auch eine Dokumentation der veranlassten Prüfung ist von Nöten.
Wenn Sie die Arbeitsmittel nach der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) Vorschrift 3 nicht überprüfen lassen, kann dies als Ordnungswidrigkeit in Form einer Geldstrafe, die bis zu 25.000 € ausfallen kann, geahndet werden.
Kommt es zu einem Arbeitsunfall, bei dem ungültige, unsachgemäße oder nicht geprüfte Arbeitsmittel verwendet wurden, muss der Arbeitgeber 100 % der Ausfall- und Genesungskosten des verunfallten Arbeitnehmers übernehmen.
Unsere Prüfungsleistungen
Abgasabsauganlage-Prüfung
nach DGUV 109-002
Prüfintervall: 12 Monate
Anschlagmittel-Prüfung
nach DGUV Regel 100-500
Prüfintervall: 12 Monate
Arbeitskorb-Prüfung
nach DGUV Regel 101-005
Prüfintervall: 12 Monate
Aufzug-Wartung
DIN EN 13015
Prüfintervall: individuell
Brandmeldeanlage-Prüfung
nach DIN 14675 & DIN VDE 0833
Prüfintervall: 12 Monate
Elektro-Prüfung
nach DGUV - V3
Prüfintervall: 6 - 24 Monate
Erste-Hilfe-Prüfung
nach DIN 13157 & DIN 13169
Prüfintervall: 12 Monate
Feststellanlage-Prüfung
nach DIN 14677
Prüfintervall: 12 Monate
Feuerlöscher-Prüfung
nach DIN 14406/4 & DIN EN 3
Prüfintervall: 24 Monate
Fluchttürsteuerung-Prüfung
nach DIN EN 179 & DIN EN 1125
Prüfintervall: 12 Monate
Gehörschutz-Prüfung
(individuelle Anpassung - Otoplastik)
LärmVibrationsArbSchV §8
Prüfintervall: 36 Monate
Hubgerät-Prüfung
nach FEM 4.004
Prüfintervall: 12 Monate
Hubtisch-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 308-002
Prüfintervall: 12 Monate
Klimaanlage-Prüfung
nach DGUV V D 4
Prüfintervall: 12 Monate
Kran-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 309-001
Prüfintervall: 12 Monate
Leiter-, Podest-, & Tritt-Prüfung
nach DGUV Information 208-16
Prüfintervall: 12 Monate
Messmittel-Prüfung
Eichung, Kalibrierung
Prüfintervall: 12 Monate
PSAgA-Prüfung
(z.B. Fallsicherungsgurte)
nach DGUV Grundsatz 312-906
Prüfintervall: 12 Monate
Rauchabzuganlage-Prüfung
nach DIN 18 232 Teil 2 & Kapitel 10.2, Wartung
Prüfintervall: 12 Monate
Regal-Prüfung
nach DIN EN 15635, DGUV Regel 108-007 & 208-043
Prüfintervall: 12 Monate
Sicherheitsschrank-Prüfung
nach DIN 31051
Prüfintervall: 12 Monate
Tafel-Prüfung
nach DGUV 202-021
Prüfintervall: 12 Monate
Tor-Prüfung
nach DGUV Vorschrift 208-022
Prüfintervall: 12 Monate
Verladerrampe-Prüfung
nach DGUV Regel 208-022
Prüfintervall: 12 Monate
Leiter-, Tritt- und Podest-Prüfung
nach DGUV Information 208-016
Jedes Jahr passieren 17.000 Arbeitsunfälle bei der Benutzung von Leitern, Tritten oder Podesten. Laut einer Statistik verursachen Arbeitsunfälle, die durch Leitern entstehen, die längsten Arbeitsausfälle und resultieren damit in hohen Kosten für den Arbeitgeber. Umso wichtiger ist es also, die Funktionssicherheit dieser Arbeitsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen, um so eine sichere Benutzung für den Arbeitnehmer zu gewährleisten.
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate
- Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung und wenn Mängel festgestellt wurden häufigere Prüfungen erforderlich
Regalprüfung
nach DIN 15635 und DGUV Regel 108-007
Arbeitsunfälle im Lager sind keine Seltenheit. 2021 gab es allein knapp 88.000 Unfälle bei der Lagerung (Be- und Entladen), über 16.000 waren im Zusammenhang mit Regalsystemen. Bereits minimale Beschädigungen an Regalträgern können gravierende Folgen haben. Um diese Gefahr zu minimieren hat der Gesetzgeber zusammen mit der DGUV Richtlinien herausgebracht, die eine regelmäßige, sorgfältige Prüfung von Regalen nach DIN EN 15635 nach sich zieht.
Wie oft wird geprüft?
- Inspektionen und Sichtkontrollen in kürzeren Abständen (1 wöchig oder länger) werden von internen, befähigten Personen durchgeführt
- "Expertenprüfung" muss spätestens alle 12 Monate erfolgen oder vor der ersten Nutzung des Regals von fachkundigem Personal.
Profitieren Sie von den Lutz Prüfleistungen
Zeit- und Kostenersparnis
Rechtliche Konformität
Umfassende Dokumentation
Effiziente Organisation
PSAgA-Prüfung
nach DGUV Grundsatz 312-906
Zu eine der größten Unfallgefahren bei der Arbeit zählt der Absturz von hochgelegenen Arbeitsplätzen. Dabei zählt diese Art von Arbeitsunfall auch zu den tödlichsten und die Verletzungsgefahr ist tendenziell auch schon bei einer geringen Höhe enorm. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, seinen Arbeitnehmern geeignete Produkte wie Absturzsicherungen zur Verfügung zu stellen. Damit die Absturzsicherungen auch über die Jahre ihre Sicherheit versprechen, ist es gesetzlich vorgeschrieben diese Arbeitsmittel regelmäßig von Sachkundigen überprüfen zu lassen.
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate Bei überdurchschnittlicher Benutzung öfter
- Nach Beschädigung oder Sturzbelastung
Hubwagen Prüfung
nach DGUV Vorschrift 68 und FEM 4.004
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate
- Bei intensiver Benutzung/Beanspruchung häufigere Prüfungen erforderlich
Was wird beachtet?
- Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen
- Sichtprüfung der Schweißnähte. Prüfung der Bremsen (sofern vorhanden)
- Prüfung der Hydraulikanlage auf Dichtigkeit bei Nennlast und einwandfreie Betätigung durch die Hebel
- Das mit der Nennlast hochgefahrene Lastaufnahmemittel darf sich in 5 Minuten um nicht mehr als 40 mm unbeabsichtigt senken
- Allgemeine Sichtprüfung auf Verschleiß und unsachgemäße Veränderungen.
Arbeitskorb Prüfung
nach DGUV Regel 101-005
Wie oft wird geprüft?
- Mindestens alle 12 Monate
- Vor der ersten Inbetriebnahme
- Nach wesentlichen Änderungen am Arbeitskorb
- Nach Schadensfällen und besonderen Ereignissen (z.B. Verhaken, Aufsetzen)
Was wird beachtet?
- Allgemeine Sichtprüfung der Bolzen, Verschraubungen sowie Prüfung auf Verschleiß
- Untersuchung des Arbeitsmittels auf Beschädigung
- Überprüfung auf Vollständigkeit
Mit uns sind Sie auf der sichern Seite
Starten Sie jetzt Ihr Projekt "Arbeitsmittel prüfen" und gestalten Sie das Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeiter sicher!
Wir unterstützen Sie dabei.
Füllen Sie in nur wenigen Schritten das Formular aus und fragen Sie ganz unverbindlich unsere Lutz Prüfleistungen bei uns an!